Das Neueste von der nationalen Lohnfront

Unternehmer geben einen aus

Selten sind Lohnverhandlungen so geräuschlos und mit so viel Wohlwollen der Medien über die Bühne gegangen wie in diesem Jahr. Selbst die Störung des Berufsverkehrs durch die Bahngewerkschaften wurde eher als ein technisches Problem behandelt. Und was in der Berichterstattung besonders hervorgehoben wird, weil es auch für erfahrene Journalisten ungewöhnlich erscheint: Deutsche Unternehmen zeigen jetzt mitten im Tariffrieden ihre arbeiterfreundliche Seite. Nicht nur vereinzelt hört man, dass sie Lohnerhöhungen vorziehen, Prämien zahlen und Boni ausschütten, ohne dass das von der Arbeitnehmerseite verlangt worden wäre.

Was ist da los?

Die Unternehmer

Die Unternehmen begründen die von ihnen veranlassten Lohnaufbesserungen mit den blendenden Gewinnen, die sie in den letzten Quartalen eingefahren haben. Der Beitrag der Arbeitnehmer solle damit honoriert werden. Die Chefs nutzen und bekräftigen damit ihre Hoheit über den Lohn, ihre Freiheit in der Lohnfestlegung, die ihnen die Gewerkschaften und gerade auch die Betriebsräte in den letzten Jahren und nicht erst in der Krise eingeräumt haben. Mit langfristigen Tarifverträgen, mit Öffnungsklauseln für die Betriebe und mit deren Umsetzung in Betriebsvereinbarungen haben die Arbeitnehmervertretungen dafür gesorgt, dass die Arbeitgeber sich am Lohn bedienen können wie es für ihren Geschäftsgang nötig erscheint. So wurden gerade in der Krise Löhne gesenkt, Zulagen gestrichen, Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich gekappt und (mit Staatsbeihilfe) Kurzarbeit mit kräftigen Lohneinbußen angesetzt.

Mag sein, dass einige Unternehmen auch daran denken, ihre „Attraktivität“ als Arbeitgeber wegen ihrer Konkurrenz um höher qualifizierte Arbeitskräfte herauszustreichen. Ein wenig dreht sich der Arbeitsmarkt in Teilsegmenten auch mal gegen sie. Viel bemerkenswerter aber ist der Umstand, wie sie die Abhängigkeit der Arbeiter und die Konkurrenz unter ihnen nutzen, indem sie sie anfachen. Der Lohn spendierende Unternehmer ist der gute Patron, der die Bereitschaft seiner Belegschaften zur Unterordnung honoriert und sonst nichts. Mögliche Forderungen der Arbeitervertreter weist er dadurch zurück, dass er im Namen der Belegschaft als Masse unorganisierter einzelner abhängig Beschäftigter tätig wird und ihr Lohninteresse, wie es ihm passt, von sich aus bedient. Unternehmen zeigen so, wie gut Arbeitnehmer fahren, wenn sie sich gar nicht erst organisiert als wie auch immer verantwortliche Gegenmacht aufbauen. Für die Freiheit, sich auch in Zukunft ganz nach Belieben am Lohn bedienen zu können, die am besten mit geschwächten und darüber noch verantwortlicher agierenden Gewerkschaften sicherzustellen ist, geben weitsichtige Unternehmer eben auch mal freiwillig etwas von ihren Gewinnen ab.

Der Wirtschaftsminister

ist mit seiner Aufforderung an die Betriebe, durch Lohnerhöhungen die Arbeitnehmer am Aufschwung teilhaben zu lassen, dagegen nicht auf Gegenliebe bei „der Wirtschaft“ getroffen. Dabei wissen die Unternehmer natürlich, welche Hilfestellungen ihnen der Staat in Sachen Eroberung der Lohnhoheit zuteil werden ließ. Er hat mit seinen Hartz-IV-Regelungen den Druck auf die Arbeitenden erhöht, sich auf jede Arbeit einzulassen und so einen Niedriglohnsektor als Angebot für seine Unternehmen etabliert. Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen hat er die Unternehmen in der Krise unterstützt. So konnten diese auch bei geringerer Produktion und vermindertem Absatz Gewinne machen. Der staatliche Druck auf die Gewerkschaften, verantwortungsvolle Tarife auszuhandeln, wenn die nationale Wirtschaft leidet, war auch kein unwichtiger Beitrag zur Stärkung der Arbeitgeberposition. All das ändert aber nichts daran, dass Unternehmer allergisch reagieren, wenn ihre Freiheit in Frage steht. Sie wissen zwar, dass ein Brüderle mit seinem Gerede von fälligen Lohnerhöhungen nur ganz weitsichtig die Binnenkonjunktur ein wenig stärken, keineswegs ihre Wettbewerbsposition untergraben möchte. Aber Einmischungen in ihre Tarifhoheit weisen sie schon mal grundsätzlich zurück. Schließlich gebe es ja auch noch Betriebe, die nicht so gut verdienen ...

Der Lohn

erweist sich so, jenseits des Geplänkels zwischen Wirtschaftsminister und Wirtschaft, in den richtigen Händen als eine sehr nützliche Einrichtung. Er ist ein prima Mittel zur Steigerung des Gewinns, zur Förderung des Wachstums der Volkswirtschaft und vielleicht auch ein Mittel zur Verstetigung der Konjunktur. Wer Lohn zum Leben braucht, hat in ihm kein Mittel, mit oder ohne Almosen.

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Das Rettungspaket

Der Staat kämpft um ein funktionierendes Kreditsystem

Meldungen über kriselnde Banken alarmieren die Politiker ganz besonders. Sie wissen genau, dass die Pleite einer Bank, ein Bankrott, ungleich größere Wirkungen hat als die Pleite eines produzierenden Unternehmens. Das liegt an der Besonderheit des Bankgeschäfts. Wenn das Geschäft einer Bank misslingt, betrifft und zerstört das unmittelbar die Verfügung über Geld und Kredit bei vielen anderen – Banken, Unternehmen, Privatkunden – und hat möglicherweise sogar Rückwirkungen auf das nationale Geld.

Schon seit den ersten Problemfällen mit der IKB-Bank, erst recht aber seit sich eine regelrechte Bankenkrise breitmacht, sehen sich Landes- und Bundespolitik herausgefordert, für die Rettung der Banken einzustehen. Das Wachstum des nationalen Standorts hängt für deren Verwalter in ganz grundsätzlicher Weise an einem zuverlässig funktionierenden Finanzwesen. Über die Banken versorgt der Staat seine kapitalistische Gesellschaft mit dem, was sie am dringendsten braucht: Einerseits mit dem Geld selbst, in dem alle wirtschaften sollen, andererseits mit dem nötigen Kredit. Der Finanzsektor gehört außerdem zu den Wachstumsbranchen, die dem Staat Steuern einbringen. Der Staat selbst kann seinen eigenen finanziellen Spielraum erweitern, indem er sich verschuldet – seine Banken verkaufen die Staatspapiere an das breite Publikum und erwerben auch selbst welche. Nicht zuletzt tragen große Banken mit ihrem internationalen Geschäft dazu bei, den Einfluss deutscher Unternehmen und des Staats in der ganzen Welt zu vergrößern. 

Es stimmt also, dass Merkel und Steinbrück es nicht darauf abgesehen haben, den seit neuestem verachteten „Zockern“ in den Führungsetagen der großen Finanzhäuser staatliche Rettungsgelder in den Rachen zu werfen. Sie wollen damit vielmehr den Dienst des gesamten Kreditgewerbes an ihrer schönen Marktwirtschaft wiederherstellen. Und für die Zukunft verspricht man, die „ungesunden“ Übertreibungen, zu denen es die Investment-Bande gebracht hat, durch staatliche Regulierung einzuschränken. Allerdings wird schon an der jüngsten Geschichte der staatlichen Eingriffe deutlich, wie haltlos der Versuch ist, zwischen einem gesundem Finanzgeschäft und ungesunden Entwicklungen zu unterscheiden. Und die Rettungsmaßnahmen selbst spekulieren auf gar nichts anderes, als dass die heute ungeliebten „Bankster“ wieder anfangen, „ihr großes Rad“ zu drehen, ohne das kein Wirtschaftswachstum zustande kommt.  

Die Geschichte der staatlichen Eingriffe

Lange hat die Regierung versucht, die ersten Ausfälle einfach klein zu reden. Die Zahlungsklemme der IKB-Bank und der Sachsen-LB wurden als Ausnahme, als Folge subjektiven Versagens verhandelt – so dass im Grunde alles in Ordnung zu sein schien. Zwar wurden auch da, im Herbst 2007, schon einige staatliche Rettungsmilliarden fällig und Zwangsfusionen in Gang gebracht. Aber die Regierung war damals der Meinung, verhindern zu können, was inzwischen eingetreten ist: Dass im Grunde sämtliche Banken eingestehen müssen, dass sie dieselben Geschäfte gemacht haben, dass sie auf denselben faulen Wertpapieren sitzen und dass die nächst beste Gelegenheit offenbart, dass sie zahlungsunfähig sind.

Nach einer langen Phase, in der man auf die Notenbank und ihre Versorgung der Banken mit Liquidität in jeder Größenordnung setzte, bestand die nächste staatliche Einmischung in dem Versuch, sie für unnötig zu erklären. Das  deutsche Kreditgewerbe sei im Vergleich mit dem anderer Nationen gesund. Die Immobilienkrise sei amerikanischen Ursprungs, war zu hören; deshalb hätten vor allem Amerikas Banken ein Problem, eventuell auch noch einige in Irland. Deutschland aber stehe ganz anders da, ja könne sich sogar als Gewinner betrachten – gegenüber den USA, die schon immer über ihre Verhältnisse gelebt hätten und nun eben die Quittung dafür kassieren müssten. 

„Niemand sollte sich täuschen: Die Welt wird nicht wieder so werden wie vor dieser Krise. Wir müssen uns in nächster Zeit weltweit auf niedrigere Wachstumsraten und – zeitlich verschoben – eine ungünstigere Entwicklung auf den Arbeitsmärkten einstellen. Die Fernwirkungen dieser Krise sind derzeit nicht absehbar. Eines scheint mir aber wahrscheinlich: Die USA werden ihren Status als Supermacht des Weltfinanzsystems verlieren. Das Weltfinanzsystem wird multipolarer.“ (Finanzminister Steinbrück am 25.9. im deutschen Bundestag)

Kaum eine Woche, nachdem Steinbrück die Bankencrashs in New York so kommentiert und Glos amerikanische Anfragen bezüglich einer gemeinsamen Problembewältigung zurückgewiesen hatte, erlebte die deutsche Politik mit der Hypo Real Estate einen vergleichbaren Crash im angeblich so soliden Deutschland. Nicht anders war es im restlichen Europa, in dem nicht nur Island und Irland, sondern die großen kapitalistischen Nationen England und Frankreich mit Zusammenbrüchen ihrer großen Banken konfrontiert waren.

Im Nachhinein wird diesem Verhalten mangelnder Weitblick bescheinigt – so als hätte die Politik sich geweigert, die Anzeichen der auf sie zukommenden gigantischen Krise wahrzunehmen und einfach nur die jeweils auftauchenden Risse zugekleistert, das Knirschen im Gebälk aber geflissentlich überhört. So sehen es jedenfalls die wissenschaftlichen Berater und Institutionen (etwa der IWF), die schon eine ganze Zeitlang gewarnt haben, dass das finanzkapitalistische Treiben auf Dauer nicht gut gehen könne. Untätigkeit – ein sowieso beliebter Vorwurf an die Regierungen – trifft die Sache allerdings nicht.

Die politischen Verwalter des deutschen Wirtschaftsstandorts haben auf ihre Art und Weise vielmehr versucht (so lange das eben möglich war) die Funktionstüchtigkeit der restlichen deutschen Finanzinstitute nicht dadurch zu schädigen, dass man durchaus vermutete weitere Problemfälle zur Offenlegung zwingt. Die schon damals öffentlich beschworene Forderung nach "Transparenz" hätte nämlich ziemlich fatale Wirkungen gehabt – da hat es der Regierung allemal mehr eingeleuchtet, einen wundersam boomenden Finanzsektor mit seinen allseitig nützlichen Leistungen gewähren zu lassen.  Auch als die ersten Problemfälle sichtbar wurden, haben die politisch Verantwortlichen die Sache nicht etwa geschlafen oder zu spät reagiert. Sie haben vielmehr darauf gesetzt und mit ihrer Hilfeverweigerung auch versucht, etwas dafür zu tun, dass andere den Schaden auszubaden haben. Deutschlands Regierung hat in der Krise regelrecht ein Vehikel dafür gesehen, Amerikas Wall Street, die amerikanische Regierung und ihren Dollar zu attackieren – und sich vielleicht ein wenig darin verrechnet, dass all das die Eurozone nicht ungeschädigt lässt. Berechnungen und Konkurrenz dieser Staaten haben insofern ganz maßgeblich zur Verschärfung der Krise beigetragen. (Mehr dazu: –> Internationale Kooperation und Konkurrrenz in der Krise)

Deutsche Rettungsmaßnahmen

Als dann der Zusammenbruch der Hypo Real Estate-Bank droht, mobilisiert die Bundesregierung alle Kräfte, über die sie verfügt. Um weitere Zusammenbrüche zu verhindern, wird in Kooperation mit den wichtigsten Banken ein Rettungspaket geschnürt, für das Merkel & Steinbrück unter anderem die bisher undenkbare Summe von 470 Mrd. € ins Auge fassen. Im Stil einer regelrechten Notstandspolitik werden die entsprechenden Gesetze durch sämtliche parlamentarischen Institutionen gejagt. 

• Ein Teil der gigantischen Geldsumme wird den Banken als Bürgschaft dafür zugesichert, dass sie sich wieder untereinander Geld leihen. Der Bundesregierung stellt sich das Problem der Banken so vor, dass sich diese nach der Pleite einiger großer Bankhäuser untereinander aus Angst keine kurzfristigen Kredite mehr zubilligen und darüber den Geld- bzw. Kreditmarkt austrocknen, obwohl sie eigentlich durchaus über Geld verfügen. Entsprechend denkt sie sich die Lösung. Sie spricht eine Bürgschaft aus und springt mit ihrer Geldzahlung in die Bresche, wenn ein solcher „Interbankenkredit“ nicht zurückgezahlt wird, weil die Empfängerbank zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist. Dabei spekuliert sie darauf, dass diese politische Garantie im Prinzip ausreicht, um die Notsituation zu überwinden – in der Hoffnung, dass sie die zur Verfügung gestellten Gelder gar nicht wirklich oder nur zu einem erheblich kleineren Teil einsetzen muss.

• Ein weiterer Teil wird Banken als Zufluss von neuem Geldkapital zur Verfügung gestellt. Banken, deren Eigenkapital durch die Entwertung „fauler Wertpapiere“ (–> Grund der Krise) angegriffen ist, können sich unter den Rettungsschirm der Regierung begeben. Sie erhalten einen entsprechenden Zufluss von staatlichem Geld – müssen dafür einige politische Bedingungen erfüllen (Kürzung der Gehälter und Boni, Reinreden in Kreditvergabe etc.). Der Zuschuss soll später aus Gewinnen zurückgezahlt werden.

• Die deutsche Regierung hat zudem eine allgemeine Einlagensicherung ausgesprochen. Kleinen wie großen Geldanlegern gibt sie eine staatliche Garantie auf sämtliche von ihnen eingezahlten Gelder bei allen deutschen Geldinstituten. Damit will sie verhindern, dass massenhaft Geld von den Banken und Sparkassen abgezogen wird – denn dies würde dem Bankgeschäft seine Grundlage entziehen.

• Darüber hinaus werden die Bilanzierungsvorschriften gelockert. Die Banken dürfen die Wertpapiere zum Einkaufspreis in ihre Bilanzen schreiben. Dass die Papiere in ihrem Besitz auf den Märkten momentan unverkäuflich, also im Grund nichts wert sind, müssen sie schlicht nicht zugeben. Damit wird das Eingeständnis von Zahlungsunfähigkeit vieler Geldhäuser aufgeschoben, in der Hoffnung, dass es mit wieder beruhigten Märkten nicht einzutreten braucht.

Was kann man aus diesen Maßnahmen schließen?

Erstens wird an der Größe der Geldsummen noch einmal deutlich, wie viel dem Staat an der Rettung seines Finanzwesens liegt. Keine andere Staatsmaßnahme ist so wichtig wie diese, die den befürchteten harten Schaden für Geld und Kredit des deutschen Standorts abwenden soll. Denen, die das in diesem Gemeinwesen anders sehen und gerne mehr für Bildung und Soziales hätten, sagt die Regierung damit unmissverständlich: In Geld, Kredit und ihrem Wachstum, besteht der Kern des gesamten Gemeinwesens. Alles andere ist nachrangig bzw. von dessen Funktionieren abhängig. In ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft gilt diese Wahrheit in der Tat, weil in ihr tatsächlich alle anderen Größen, alle privaten Rechnungen wie auch staatliche Mittel, davon abhängig gemacht sind, dass die Rechnungen „der Wirtschaft“ (bzw. in diesem Fall der Banken) aufgehen. Deshalb ist es allerdings keineswegs wahr, dass die Rettung des Finanzwesens gleichermaßen im Interesse aller Bewohner dieses schönen Gemeinwesens liegen würde. Denn da scheiden sich die Nutznießer dieser Marktwirtschaft – Kapital und Staat – doch einigermaßen von jenen, denen auch funktionierende Banken und Fabriken bestenfalls den Glücksfall eines lebenslangen Arbeitsplatzes bescheren – und Sorgen um ihn auch noch gratis dazu.

Zweitens verraten die Maßnahmen, dass die Regierung auch mit so vielen Milliarden die Lage und den Ausgang dieser Krise nicht im Griff hat. Da mögen Merkel & Steinbrück noch so forsch auftreten und vor den Kameras Entschlossenheit demonstrieren – die Maßnahmen selbst sprechen eine andere Sprache.

a) Jede Rettungsidee ist nämlich zugleich ein Eingeständnis über die Härte der Situation. Wer den Einlegern ihre Spargroschen über die bisher ja schon vorhandene Einlagensicherung der Banken hinaus politisch garantiert, der spricht als erstes einmal aus, dass nichts, aber auch gar nichts sicher ist bei all den Banken und Sparkassen, über die er regiert. Dass der Staat mit seinen Finanzmitteln im Fall der Fälle eine allgemeine Zahlungsunfähigkeit der Banken tatsächlich kompensieren könnte, ist nebenbei bemerkt ein guter Witz!

b) 470 Milliarden hören sich nach sehr viel Geld an – immerhin eine Zahl mit dreizehn Nullen! Trotzdem ist die Verkündung dieser Summe nur darauf berechnet, als Anstoß zu wirken, als eine Art Katalysator dafür, dass die mit der Summe ausgesprochene politische Garantie wieder ein Geschäft in ganz anderer Größenordnung ins Rollen bringt. Denn woran das Finanzwesen momentan krankt, ist ein bisschen mehr, als dass Banken sich kurzfristige Kredite verweigern, so dass eine politische Bürgschaft dem abhelfen könnte. Die Banken haben in den letzten Jahren mit ihren innovativen Geschäftsmethoden eine riesige Expansion ihres mit Wertpapieren operierenden Geschäfts hingekriegt. Mit dem Platzen dieser Papiere ist ein Großteil dieses Geschäfts zusammengebrochen; damit fehlt den Banken vorläufig erstens die Möglichkeit, sich über diese Schiene weiter lukrative Möglichkeiten ihres Geldverdienens zu verschaffen. Mit den geplatzten Papieren ist aber zweitens auch jede Menge längst verbuchtes Geldvermögen der Banken abhanden gekommen, auf das sich ihre gesamte Geschäftstätigkeit inklusive Kreditvergabe untereinander und an die „Realwirtschaft“ gründet. Die zerstörerische Potenz der Krise betrifft diese gigantische Expansion des Finanzgeschäfts: Das, was an kapitalistischem Eigentum bereits vernichtet ist, was in weiteren Kettenreaktionen noch zusammenbrechen wird und was als Basis weiteren kapitalistischen Wachstum damit bereits tatsächlich fehlt. Dagegen ist selbst eine so beeindruckende Summe von 470 Milliarden, die fast doppelt so groß ist wie der jährlichen Staatshaushalt der Bundesrepublik liegt, ein Klacks. Insofern hängt die Rettung daran, dass der Finanzsektor „irgendwie“ wieder anspringt. Die gesamte Marktwirtschaft mit ihrem Geld- und Kreditbedürfnis kann auch der kompakte Steinbrück nicht „stemmen“, wie es im momentan beliebten Jargon staatlichen Tatendrangs so schön heißt. Das aber ist fraglich. Die Angst vor weiteren Verlusten kann der Staat den Banken mit seinen Bürgschaftsversprechen nehmen. Aber allein durch die Abwehr von Gefahren kehrt die Möglichkeit, das jetzt brachliegende Geldkapital wieder rentabel anzuwenden, noch nicht zurück.

c) Die zur Verfügung gestellten Milliarden müssen dazu von den Banken selbst erst noch angenommen werden. Das hört sich paradox an, schließlich will die Regierung ihren Banken helfen. Andererseits: In einer Marktwirtschaft befiehlt eine Regierung ihren Banken schließlich nicht einfach, was sie zu tun oder zu lassen haben. Sie hat ihre Finanzinstitute gesetzlich dazu ermächtigt, sich durch Geld- und Kreditgeschäfte zu bereichern. Das haben diese nach Kräften getan – und sich gerade damit in ihre jetzige Krise hinein gewirtschaftet. Angesichts ihrer Probleme könnten die Banken staatliche Sicherheiten und Geldzufluss einerseits gut gebrauchen; andererseits wirkt die Annahme der Staatshilfe wie ein Eingeständnis, es nötig zu haben. Banken, die die staatliche Hilfe annehmen, müssen damit rechnen, in der Konkurrenz um Kredit bei Rating-Agenturen, Börsen etc. schlechter wegzukommen. Das lässt viele von ihnen zögern (in den USA und England wurden die Banken deshalb gezwungen, die staatlichen Milliarden anzunehmen). Die Konkurrenz der Banken, die durch ihre gemeinsame Betroffenheit in der Krise natürlich nicht weg ist, kommt insofern dem staatlichen Angebot ein Stück weit in die Quere.

d) Inzwischen haben sich die ersten Banken unter den staatlichen Rettungsschirm begeben. Die Krise ist damit aber längst nicht bewältigt, sondern neue Fragen sind aufgeworfen. Die Annahme der staatlichen Rettungsmaßnahme soll das Geschäft in den Banken zu seinem gewohnten Gang bringen: Kredite an die Realwirtschaft, Wertpapiergeschäfte, Börsenspekulationen – eben alles, was das Bankgeschäft und seine nützliche Stellung in der deutschen Marktwirtschaft ausgemacht hat. Ob das passiert, hat die Regierung nicht in der Hand. Möglicherweise nehmen die Banken die staatlichen Gelder vorläufig nur, um daraus die Abfindungen ihrer Banker zu zahlen ... Ob das politische Ideal der Rettung aufgeht, dass die Banken „ihren Dienst an unserer Wirtschaft“ wieder versehen, kann auch die höchste Gewalt in der Marktwirtschaft nicht sicherstellen – sie kann nur darauf spekulieren, dass alle Wirtschaftssubjekte sich von Aussichten auf zukünftiges Geschäft erneut animieren lassen.

Macht und Ohnmacht der Politik

Die Politik zeigt in der Krise also einerseits, über wie viel Macht sie verfügt. Angesichts der desolaten Lage ihres Finanzwesens (und zunehmend auch ihrer „Realwirtschaft“) nutzt sie ihre Macht aus und schafft sich per Staatskredit einfach die ökonomischen Mittel, die sie für nötig hält, um die Lage zu bereinigen. Andererseits: verbieten, einfach per Gesetz aus der Welt schaffen kann sie die Krise und ihre zerstörerischen Wirkungen nicht. Ebenso wenig kann sie ihrem deutschen Standort befehlen, jetzt wieder Gewinne zu machen. Mit der Einrichtung ihrer Marktwirtschaft hat sich die politische Gewalt eben auch davon abhängig gemacht, dass ihre kapitalistische Ökonomie Erfolge erwirtschaftet und das strikt ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend. Und die bestehen zunächst einmal darin, dass die vom Staat ermächtigten privaten Eigentümer ihre Verfügungsgewalt über die Lebensgrundlagen der Gesellschaft in aller garantierten Freiheit dafür benutzen, ihrem „natürlichen“ Bereicherungstrieb zu folgen.

Die deutsche Politik hat in den letzten sechs Jahrzehnten ungemein von den Erfolgen ihres Standorts profitiert. Mit entsprechender Vehemenz setzt sie sich dafür ein, dass das so weitergehen soll. Die Regierenden in Berlin setzen schlicht voraus, dass ihr Volk alles mitmacht und auch die fälligen Notopfer zur Krisenbewältigung mit trägt – obwohl dieses Volk jetzt erst recht allen Grund hätte, seine Gefolgschaft zu verweigern. Echte Probleme haben sie

– leider! – nur aus einer anderen Ecke zu gewärtigen. Ihrer Macht und allen schon aufgebrachten Mittel zum Trotz ist es nämlich durchaus fraglich

– ob die Spekulanten aller Länder ihr Vertrauen in eine neue Spirale des Reicherwerdens wiedergewinnen,

– und ob bis dahin der Zweifel am Geld des Staates nicht überhand nimmt. Immerhin verbrät die Politik ihre Milliarden gerade für die Sanierung eines gigantischen Schuldenfalls. Das klingt nach allen Regeln kapitalistischen Kalkulierens nicht gerade nach einer zukunftsweisenden Anlage... 

P.S.: Was hier nicht zum Thema gemacht wurde: Die staatlichen Rettungsaktionen setzen voraus, dass die kapitalistisch globalisierte Staatenwelt sie anerkennt.

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Der „Fall Guttenberg“

Geistiges Eigentum oder:
Der Unfug der Privatisierung von Erkenntnis


Der folgende Text eines Bremer Emeritus liegt mit Absicht ganz neben der aufgeregten Debatte um die Jugendsünden eines beliebten Politikers. Er befasst sich mit der landläufigen Unsitte, Wissenschaft mit einem nützlichen Instrument für private und politische Interessen zu identifizieren. Das nämlich stand und steht in der „Causa Guttenberg“ nie in Frage, war nie Thema. Ein Quellenhinweis und ein urheberrechtlicher Vermerk finden sich am Ende des Artikels.

Wer von den Kritikern und Spöttern, die sich über die Plagiate in der von Guttenberg vorgelegten Dissertation empören, weiß eigentlich, worum es in dieser Arbeit geht? Wer hat zwecks inhaltlicher Auseinandersetzung einen Blick in die leicht per Internet zugängliche Doktorarbeit geworfen? Und wer von denen hat sich die Mühe gemacht, den Thesen dieser Arbeit die Ehre anzutun, sie einmal auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen?

Natürlich sind das rhetorische Fragen. Wer auf Plagiatssuche ist, wer fehlenden An- und Ausführungszeichen, unterlassenen Fußnoten mit Quellenangaben auf der Spur ist, den muss das nicht interessieren. Dem geht es um etwas anderes als um die Frage, inwieweit die vom Verteidigungsminister abgelieferte Arbeit neue und zutreffende Erkenntnisse geliefert hat. Der prüft vielmehr, ob sie auch den „strengen Standards wissenschaftlichen Arbeitens“ entspricht. Und zu denen gehört nun einmal der Unfug mit dem geistigen Eigentum.

Doch was ändert es eigentlich an einem zu Papier gebrachten Urteil über einen verfassungsrechtlichen oder sonstigen Sachverhalt, wenn er aus einer Mischung von Selbsterdachtem und bereits publizierten Gedanken besteht – und zwar ohne dass der Erstdenker des übernommenen Gedankengebäudes genannt worden und die Quelle minutiös nachgewiesen worden ist? Am inhaltlichen Urteil ändert das nichts. Es kann wahr oder falsch sein. Mit der Angabe der Quelle oder ihrer Unterlassung wird ja der Gehalt der übernommenen Passage sachlich gar nicht verändert. Überdies kommt kein Schreiberling um die Beantwortung der Frage herum, ob eine Textstelle, auf die er sich berufen will, wenigstens so weit stimmig ist, dass sie zum eigenen Argumentationsgang passt. Davon kann keine Quellenangabe entbinden. Die Differenz zwischen denken und nachdenken, d.h. die Gedanken anderer zu überprüfen, hebt sich auf; der Fremdtext ist wie jeder eigene Gedanken zu prüfen. Es kommt nur darauf an, dass sie stimmen – sollte man wenigstens meinen.

Mit den im akademischen Wissenschaftsbetrieb brutal eingeforderten Zitataufweisen und Quellenangaben, ändert sich schon etwas. In der Zuordnung von Gedanken zu seinem jeweiligen Erstschöpfer, der Wissenschaftlerperson, äußert sich die Personalisierung und Privatisierung von Erkenntnis. Dies hat Konsequenzen: An die Stelle der Prüfung von wissenschaftlichen Urteilen tritt dann schon mal der Autoritätsbeweis. Da werden Kant und Habermas, Hegel und Popper, Keynes, Max Weber und andere Giganten des Geisteslebens weniger deswegen zitiert, weil ihre Theorien jeder kritischen Überprüfung standhalten würden und sich deswegen auf ihnen aufbauen ließe. Sie als Quelle zu benennen, soll den Schreiber vielmehr als jemanden ausweisen, der die gültigen Geistesgrößen studiert hat, und der bereits darüber den Bonus kassieren kann, im Fahrwasser dieser wissenschaftlichen Riesen, mithin auf richtigem Kurs zu segeln. Da ersetzt dann der gute Name so eines Wissenschaftlers die Prüfung seiner theoretischen Absonderungen.

Das bedeutet umgekehrt, dass sich derjenige, der als erster eine bestimmte These publiziert hat, als ihr Erfinder rühmen darf. An ihm hängt sie ein für alle mal dran, mit seinem Namen ist sie verbunden, von der Größe seiner Person zeugt sie – wenn sie etwas gilt. Und wer sie nach ihm benutzt, hat das Copyright des Erstverfassers zu beachten, ihm als Urheber einer Theorie die entsprechende Reverenz zu erweisen. Darauf hat er ein Recht. Und das kann er sogar einklagen. Erkenntnis wird auf diese Weise mit Hilfe der staatlichen Rechtsprechung wie ein Eigentum ihres Autors behandelt. Die Erkenntnis darf zwar – wenigstens im Bereich der Geisteswissenschaften – benutzt, sozusagen ausgeliehen werden, sie „gehört“ aber weiterhin dem Erstermittler. Deswegen können Plagiate, also nicht mit dem Hinweis auf die Quellperson gekennzeichnete Textpassagen, auch Strafen nach sich ziehen: die Aberkennung des akademischen Titels oder für den Fall, dass ein Eid gebrochen worden ist, sogar Haftstrafen.

Verlangt ist in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften also etwas anderes als offenen Fragen aus dem Bereich von Politik und Ökonomie, Recht und Familie, Staatsformen und Rassismus etc. mit der Absicht nachzugehen, sie einer zutreffenden Klärung zuzuführen und damit das richtige Wissen über Gesellschaft zu erweitern. Da ist zum einen der Kotau vor den Großen der jeweiligen Disziplin verlangt. Ihnen hat man durch ausgewiesene Bezugnahme auf ihr Werk zu huldigen. Das darf durchaus auch schon einmal kritisch ausfallen, wobei die Grenzen des wissenschaftlichen Pluralismus und seine Logik - „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ - zu beachten sind. Zum anderen kommt es gerade umgekehrt auf Originalität im Wissenschaftsbetrieb an. Verlangt werden gerade von Dissertationen neben allen Devotionalien mutige, von Kreativität zeugende neue Hypothesen, Ansätze und Modelle, die ohnehin niemand im akademischen Reich mit richtigen Gedanken verwechselt. Aber genau deswegen bedarf es der albernen Prüfung, inwieweit ein formulierter Gedanke nicht bereits einen Eigentümer hat, der unbedingt benannt werden muss.

Dass diese Prüfung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist – deswegen ist von „strengen Standards“ die Rede –, liegt daran, dass wissenschaftliche Erkenntnis, sei sie richtig oder falsch, ein geistiges und kein materielles Ding ist. Gegenständliche Güter - etwa ein Fahrrad, die Stereoanlage oder ein PC – lassen sich eben zu einer Zeit immer nur von einer Person benutzen. Dass der jeweilige Benutzer hierzulande der Eigentümer zu sein hat, liegt allerdings nicht an der materiellen Qualität von Gebrauchsgegenständen. Die rechtliche Absicherung einer Verfügung über Produkte, die andere solange von ihrem Gebrauch ausschließt, bis sie die (Geld-)Interessen des Eigentümers bedienen, ist die Absicherung eines ganzen Produktionsverhältnisses, in welchem Produkte überhaupt nur als Waren das Licht der Welt erblicken. Deswegen ist in der hübschen Marktwirtschaft die Benutzung jedes materiellen Guts daran geknüpft, dass die Interessenten, die nur als personifizierte Kaufkraft zählen – egal, ob sie das nötige Geld haben, und egal, wie schwer es verdient werden muss –, dem Eigentümer sein Zeug abkaufen oder einen Preis dafür entrichten, eine Zeit lang nach eigenem Ermessen darüber verfügen zu dürfen.

Bei Gedanken verhält es sich anders: Sie sind – einmal publiziert – allgemein zugänglich und verwendbar. Da bedarf es nicht des Händewechsels, um sich ihrer zu bedienen. Diese Zeilen etwa kann sich der Leser aneignen, ohne dass ihr theoretischer Gehalt dadurch aus meinem geistigen Arsenal verschwände; nicht einmal blechen muss er dafür! Geistiges Gut kann eben im Unterschied zu materiellen Gütern zur gleichen Zeit von vielen angeeignet und verarbeitet werden, weil es beliebig zu vervielfältigen ist. Mit der Etablierung von „geistigem Eigentum“ wird dieser immense Vorteil geistiger Güter glatt zu ihrem Nachteil erklärt. Und Erkenntnis, die – einmal ersonnen – überall und zu jeder Zeit und von jedermann anzueignen und zu benutzen ist, ohne dass sie damit dem ursprünglichen Entdecker verloren geht, wird rechtlich in den ökonomischen Kategorien des gegenständlichen Eigentums gefasst. So absurd und so skandalös das ist – die ihrer Natur nach allgemeine Erkenntnis wird so ihrer allgemeinen und allgemein nützlichen Natur beraubt –, so hat es doch seine kapitalistische Räson.

Die wird besonders in den Naturwissenschaften deutlich, aber eben nicht nur dort. Beim Dr.-Titel, dem Staatsexamen oder jedem anderen universitären Grad handelt es sich in erster Linie um Mittel in der und für die akademische(n) Konkurrenz. Nur deswegen wird aus der nicht gekennzeichneten Abschrift einer Textpassage aus einem vorliegenden Werk, die dem „Plagiator“ vielleicht nur schlicht eingeleuchtet hat, ein Vergehen, ein unzulässiger Konkurrenzvorteil, der mit Rückstufung in der Konkurrenz oder gar Ausschluss aus ihr geahndet gehört. Der Ruf des Abschreibers ist auf jeden Fall ruiniert. Was dem sachlichen Gehalt nach gar nicht vom Selbsterdachtem zu unterscheiden ist, wird dann per besonderer Fahndung nach sprachlicher und stilistischer Übereinstimmung von Textpassagen als Diebstahl ermittelt – das geht nicht anders, denn dem ursprünglichen Verfasser ist ja durch die Abschrift nichts abhanden gekommen.

Wenn sich jetzt Professoren in offenen Briefen und TV-Statements um das Niveau des akademischen Betriebs sorgen, dann gilt diese ihre Sorge allein der Sicherung dieser Standards ihres Konkurrenzbetriebs. In ihren Olymp darf nur dem Einlass gewährt werden, der ihre geistige Autorität achtet und in jenen Maßen Originalität aufzuweisen hat, wie sie von einer Dissertation erwartet wird, mit der die jeweilige Disziplin „um neue Gesichtspunkte“, um einen „Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis“ erweitert werden soll. Ob der da Jahr für Jahr angelieferte Geistesmüll zutreffende neue Einsichten in gesellschaftliche Phänomene einhält, steht nicht zur Debatte. Wie auch!

Für die Naturwissenschaften gilt all dies einerseits ebenfalls, andererseits schlägt hier die kapitalistische Konkurrenz mit ihrer Eigentumslogik ungleich härter zu. In der Kategorie des Patents, das durch eine ganze Rechtsabteilung definiert und geschützt wird, fasst sich der Versuch von Unternehmen zusammen, sich die Benutzung neuer, Gewinne versprechender Entdeckungen und Erfindungen ausschließlich, d.h. gegen die Konkurrenz zu sichern. Auf diese Weise werden nützliche naturwissenschaftliche Erkenntnisse – die übrigens und ganz im Gegensatz zu den gesellschaftswissenschaftlichen Forschungsresultaten nur dann anwendbar sind, wenn sie stimmen – um ihre allgemeine Anwendbarkeit gebracht und ganz dem Kapitalinteresse an Vermehrung von Geld durch Entwicklung neuer Produkte und neuer Verfahren zur Steigerung der Produktivität des Unternehmens subsumiert. Der Betrieb, der als erster ein neues Antriebssystem, einen noch schnelleren Prozessor oder ähnliches auf den Markt bringt, kassiert im Verhältnis zur Konkurrenz Extraprofite, schafft damit Konkurrenzverlierer – nebst all dem, was an menschlichem Elend an der Schließung von Unternehmen hängt.

Daraus ergibt sich umgekehrt, dass hierzulande keine neue naturwissenschaftliche Entdeckung praktisch nutzbar wird, wenn sich nicht ein Kapital findet, das in ihr eine neue Gewinnquelle sieht. Die Frage, ob so eine Entdeckung den Menschen nützen könnte, ihr Leben gesünder, die Arbeit leichter oder ihre Freizeit länger machen könnte, ist kein das Kapital bewegender Gesichtspunkt. Und so ein Kapital findet sich nur, wenn die – wenigstens vorübergehend – exklusive Nutzung von Wissen als Patenteigentum gesichert ist. Naturwissenschaft im Kapitalismus wird nach Rechtskategorien per Staatsgewalt ganz dem Eigentum an Kapital nützlich gemacht. Und in der Fabrik werden die Produkte von Naturwissenschaft in ihrer vergegenständlichten Form als Maschinen und Automaten dafür hergenommen, immer mehr Arbeit für immer weniger Geld aus immer weniger Arbeitskräften herauszupressen. Deswegen stellen Naturerkenntnis und Technologie hierzulande keinen Segen, sondern umgekehrt in ihrer privatisierten Kapitalform einen Schaden für den einkommensabhängigen Teil der Menschheit dar.

Um all das geht es beim Plagiieren. Und nichts davon wird zum Thema, wenn sich die Menschheit einerseits um die Glaubwürdigkeit ihres strahlenden Kriegsministers und andererseits um die Seriosität ihres akademischen Konkurrenzbetriebs sorgt.

PS. Guttenberg wird hier natürlich nicht verteidigt. Seine Dissertation, für die er sich inzwischen „entschuldigt“ hat und auf deren Dr.-Zierrat er „verzichtet“, wollte mit seinem Fake nun wirklich nicht die Maßstäbe des herrschenden Wissenschaftsbetriebs kritisch aufs Korn nehmen. Wie auch: Ist er doch oberster Chef jener nationalen Behörde, die u.a. mit Krieg am Hindukusch kapitalistisches Privateigentum und Konkurrenzwirtschaft verteidigt.

PPS. Der vorstehende Text beansprucht kein Copyright. Wem er einleuchtet, der soll ihn benutzen, wie er mag. Wem er nicht einleuchtet, der soll sich melden bei: info@fhuisken.de

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Der Kampf der IG Metall gegen „prekäre Beschäftigung“

„Leiharbeit begrenzen, verhindern, gestalten“ – Was denn nun?!

Die Metall-Gewerkschaft macht sich nichts vor über die Härten, die für Lohnabhängige mit der Leiharbeit verbunden sind, und über die verheerende Rolle, die der wachsende Leiharbeitsbereich inzwischen in Deutschland spielt:

– „Leiharbeit raubt den dort Beschäftigten die Chance auf abgesichertes Einkommen, berufliche Entwicklung und planbare Lebensperspektiven.“

– „Leiharbeit verschafft den Beschäftigten in den allermeisten Fällen keinen Zugang zu fester Beschäftigung im Entleihbetrieb.“

– Die Arbeitgeber benutzen „die Leiharbeit zum Lohndumping“, es werden „Tarifverträge unterlaufen“.

– „Sie ist und bleibt ein Instrument der Arbeitgeber, sich aus der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten zu stehlen, Belegschaften zu spalten und die Interessensvertretung zu schwächen.“ (IGM BaWü).  

– „Prekäre Beschäftigung und der Niedriglohnsektor nehmen in erschreckendem Maße zu.“ (IGM)

– „In der jetzigen wirtschaftlichen Erholung werden vor allem Jobs in der Leiharbeit geschaffen. Inzwischen gibt es bundesweit die Rekordzahl von 921000 LeiharbeiterInnen. Sie verdienen zum Teil bis zu 50% weniger als ihre angestellten KollegInnen und leben in ständiger Unsicherheit.“ (DGB, PM 214, 24.11.2010)

Gegen die wachsende Tendenz, mit dieser Sorte „prekäre Beschäftigung“ die Lohnkosten radikal zu senken und sich von Rücksichten auf die Beschäftigungsbedürfnisse der Arbeitskräfte zu befreien, mobilisiert die IG Metall ihre Mitglieder. Als Auftakt eines „heißen Herbstes“ veranstaltet sie einen „Aktionstag gegen prekäre Beschäftigung“ im Rahmen eines gewerkschaftlichen „'Welttags für menschenwürdige Arbeit' gegen unsichere und ungeschützte Arbeitsverhältnisse“.

Ihr Motto gegen die „moderne Tagelöhnerei“: „Leiharbeit begrenzen – verhindern – gestalten“.

Ja was denn nun? Ist nicht 'Gestalten' so ziemlich das Gegenteil von 'Verhindern', 'Begrenzen' ein schlechter Ersatz? Diese drei Versprechen auf einen Nenner zu bringen, dazu gehört schon eine gehörige Portion gewerkschaftliches Differenzierungsvermögen. Die IG Metall hat's:

„Wir haben und werden auch in Zukunft eine Personalpolitik, die auf Leiharbeit und andere prekäre Beschäftigung abzielt, strikt ablehnen. Hier ist unser gewerkschaftliches und betriebsrätliches Handeln gefordert. Wir werden, soweit nicht ausnahmsweise Sachgründe dagegen stehen, Leiharbeit in unseren Betrieben unter Ausnutzung aller betriebsverfassungsrechtlichen und gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten verhindern. Dort wo sie nicht verhindert werden kann, muss sie auf begründbare Sachverhalte begrenzt und so gestaltet werden, dass zumindest der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ eingehalten wird.“ (IGM)

Erstens: „Leiharbeit begrenzen“!

Der Kampf gegen die Leiharbeit, den die IG Metall auf ihre Fahnen schreibt, ihre gewerkschaftliche Ablehnung, gilt also gar nicht dieser 'prekären Beschäftigung' und der 'sozialen Verantwortungslosigkeit' ihrer Anwender als solcher. Die Arbeitervertretung unterscheidet und trennt da säuberlich, was eigentlich gar nicht zu trennen ist: Sie kennt und anerkennt einem 'sachlich' gerechtfertigten Gebrauch, den sie verantwortlich mit'gestalten' will. Davon unterscheidet sie einen Missbrauch, dem sie Einhalt gebieten will. Der besteht darin, dass billige Leiharbeiter den Stammbelegschaften Konkurrenz machen, reguläre Anstellung massenhaft durch Leiharbeiter ersetzt werden.

„Leiharbeiter werden zu einer zweiten industriellen Reservearmee missbraucht.“ Die Arbeitgeber „missbrauchen die Leiharbeit zum Lohndumping.“

Leiharbeit bekämpfen will die Gewerkschaft dort, wo sie die Stammbelegschaft bedroht sieht. Wo sie das leichte Heuern und Feuern als Schutz der Stammbelegschaft auffasst, da ist Leiharbeit, also die Befreiung der Unternehmen von der gewerkschaftlichen Errungenschaft des Kündigungsschutzes, „sachlich“ gerechtfertigt: Ausgerechnet dort, wo Unternehmen gerade boomen, da ist auch für die IG Metall Leiharbeit das passende Mittel: „Auftragsspitzen abarbeiten“, wie die Unternehmerkalkulation mit frei verfügbarer Arbeitskraft heißt, und dann die nicht mehr gebrauchten Arbeitskräfte umstandslos loswerden, das geht in Ordnung – das erspart, so die Gewerkschaftsoptik, der angestammten Belegschaft die Kündigung. Dass auch das eine Weise ist, sich geregelte Anstellung und Bezahlung von Arbeitern zu ersparen – das sieht die IG Metall mit ihrem Verständnis für den flexiblen Arbeitsbedarf der Unternehmen ganz nach deren Geschäftslage anders: Hier wird die unausweichliche 'Fluktuation' der Belegschaft ordentlich abgewickelt. Aber dass Unternehmen die Lüge von den Auftragsspitzen tagtäglich widerlegen, dass sie ihre Geschäftskonjunkturen generell mit einer immer reduzierteren Kern- und einer ständig wachsenden Leiharbeitsmannschaft abwickeln und dafür die prekäre Lage der Arbeitssuchenden systematisch ausnutzt – das geht gewerkschaftlich so nicht in Ordnung:

„Der Aufschwung darf nicht nur mit Leiharbeit gefahren werden.“ (Burkhard, IGM-Bezirksleiter NRW)

Dem will die Arbeitervertretung abhelfen, so verspricht sie, durch die Beseitigung des zweiten Missbrauchs, den sie ausgemacht hat: die ungleiche Bezahlung. Mit „equal pay“ soll auf quasi automatische marktwirtschaftliche Weise der massenhafte Einsatz von Leiharbeit auf das 'sachnotwendige' Maß beschränkt werden. Sobald die Leiharbeiter nach Haustarif bezahlt werden müssen, zieht nicht bloß Lohngerechtigkeit ein; dann werden sie auch nur dort eingesetzt, wo es wirklich Bedarf nach flexibler Beschäftigung gibt, den sich Unternehmen dann auch etwas kosten lassen. Was Leiharbeiter, falls beschäftigt, an Geld bekommen, das soll sich nach dem Arbeitsplatz richten, an den es sie gerade hin verschlägt – solange wie das eben dauert. Anerkannt ist damit von Haus aus, dass Lohn- und Leistungsgerechtigkeit für diese Sorte Arbeitskräfte anders ausfällt, als für fest Angestellte. Solange sie nicht Verliehen werden, steht ihnen selbstverständlich auch nicht das gleiche zu, sie leisten ja nichts. Soweit die gewerkschaftliche Vorstellung, die schon von der Idee her den Leiharbeitern nichts von ihrem prekären Dasein als frei handhabbare Manövriermasse unternehmerischer Kalkulation erspart.

Der kämpferische Dreischritt von „Verhindern, gestalten, begrenzen“ sieht dann in der Praxis – was Wunder bei soviel Verständnis für die geschäftlichen Anforderungen an eine geschäftsdienlich mobile Belegschaft! – noch einmal etwas anders aus.

Zweitens: „Leiharbeit gestalten“!

„Leiharbeit tariflich regeln“! – als garantierten Niedriglohnsektor Die Gewerkschaften haben schon vor Jahren mit den Leiharbeitsfirmen den Sonderstatus dieser Arbeitsmannschaft tariflich geregelt und das als Einstieg in mehr „Lohngerechtigkeit“ und „soziale Sicherheit“ für Leiharbeiter gefeiert: Die sieht sie mit einem tariflichen Elendslohn – inzwischen um die 7,50 Euro West und 6,50 Euro Ost – erst einmal gewährleistet. Miese Arbeit, ungesicherte Beschäftigung, der Status des bloßen Leiharbeiters eben, das verdient auch nach den Kriterien eines leistungsgerechten Lohns nicht mehr als eine Bezahlung, die am sozialstaatlich geregelten Existenzminimum Maß nimmt. Das anerkennt die Arbeitervertretung tarifvertraglich an – und sichert der Gegenseite damit genau die Voraussetzungen der Billiglohnkonkurrenz, die sie als ausufernden Skandal beklagt. Versehen hat sie diese Absegnung eines konsolidierten Niedriglohnsektors mit den Ideal, je nach Beschäftigung, je nach der Branche und Betrieb, in die es die Leiharbeitskräfte gerade hin verschlägt, sollten die dann einen Zuschlag erhalten. Der ist freilich mi dem damaligen Tarifvertrag der freiwilligen Einsicht der Beschäftiger überantwortet. Seitdem klagt die Gewerkschaft über die Freiheit, die sie den Unternehmern garantiert hat und die die sich prompt nehmen:

„Die Ursprungsidee bei den Tarifverträgen mit den Leiharbeitsverbänden war im Jahr 2003, dass man ein Entgelt als unterste Haltelinie hat und dann Branchenzuschläge vereinbart. Das ist sinnvoll, denn die Löhne zum Beispiel von Friseurinnen oder Verkäuferinnen liegen spürbar unter dem, was etwa in der Industrie gezahlt wird. Nur: Zu diesen Branchenzuschlägen ist es nie gekommen – was nicht an uns als Gewerkschaft lag.“

Damit steht der 'Missbrauch' fest, den die Gewerkschaft seitdem bekämpft, und der gerechte Lohn, um den sie kämpft: Dem „Lohndumping“ sollen Branchenzuschläge auf den – bis 50% - niedrigeren Ausgangslohn abhelfen. Das firmiert unter dem Schlagwort „equal pay“ und an dieser Front feiert die IGMetall jetzt einen ersten großen Durchbruch beim „Grundsatz gleiche Arbeit – gleiches Geld“, den Stahltarifvertrag zur Leiharbeit.

„Equal pay“! in der Stahlindustrie = Billiglohn im Branchenmaßstab

Mit den Regelungen zur Leiharbeit im neuen Stahltarifvertrag nimmt IG Metall die Stahlunternehmer für eine Bezahlung nach Branchentarif in die Pflicht. Das praktizieren die für diese in der Stahlbranche ohnehin verschwindende Minderheit von 3000 Leiharbeitskräften von sich aus schon längst und stocken den Lohn in der Praxis je nach Betrieb auch noch um Teile der außertariflichen betrieblichen Zulagen auf, so dass diese Sondermannschaft in die Nähe des betrieblich gezahlten Normallohns kommt. Der Tarifabschluss fixiert insofern nicht mehr als eine Untergrenze verbindlicher tariflicher Bezahlung, in diesem Fall nur ein Teil dessen, was die wenigen Leiharbeiter der Arbeitsmannschaft in den Stahlbetrieben ohnehin schon verdienen. Eines hat der Abschluss aber ganz sicher erzielt: Er zementiert für diese Beschäftigten ihren prekären Status als Leiharbeiter. Ab sofort können in der Stahlindustrie wie gehabt die entsprechenden Teile der Belegschaft ohne Beachtung von Kündigungsfristen, Abfindungen und Sozialplänen je nach Geschäftslage geheuert und in die Obhut der Leiharbeitsfirmen zurück und aus denen raus gefeuert werden – aber eben ohne den unschönen Ruch der menschenunwürdigen „Tagelöhnerei“.

Die nächste Kampffront – etwas mehr „equal pay“ für alle Metaller

Den Stahl-Abschluss loben die IG-Metall-Oberen als „ein starkes Signal in die Gesellschaft hinein“. Diese „Fairness-Garantie für Leiharbeiter“ soll nach ihrer Vorstellung auf die gesamte Metallbranche ausstrahlen. Wie das bei Signalen, gewerkschaftlichen zumal, so ist: Das Echo fällt bekanntlich schwächer aus. Da machen sie sich nichts vor: Dieser Abschluss ist ein Vorbild, das selbstverständlich so nicht einfach auf andere Branchen übertragen werden kann. Denn die gewichtigen Stimmen aus der Unternehmerschaft, die bei einer „undifferenzierten Übernahme“ des Abschlusses vor der Gefahr von „deutlichen Verlusten von Arbeitsplätzen für einfache Tätigkeiten“ (Fickinger, Gesamtmetall) warnen, können verantwortliche Gewerkschafter nicht ignorieren: Da drohen nicht Kapitalisten der Arbeiterschaft mit ihrer Unternehmermacht; da erinnern Arbeitgeber an das eherne Sachgesetz, dass Arbeitsplätze ihren Preis haben, und für den „Erhalt von Arbeitsplätzen“ gewerkschaftlich berücksichtigt werden muss, was der jeweilige Betrieb nach seiner Rechnung sich an Lohnkosten leisten „kann“. Also gibt die IG Metall vorauseilend Entwarnung:

„Ach, der Herr Fickinger weiß ganz genau, dass wir nirgendwo irgendetwas undifferenziert übernehmen, sondern dass wir uns die Voraussetzungen für die jeweilige Branche immer ganz genau ansehen.“ (Burkhard, IGM-Bezirksleiter NRW)

Ausgerechnet in den Branchen also, in denen anders als in der Stahlindustrie die Leiharbeit im immer größeren Umfang das betriebliche Mittel der Wahl ist, wo Lohndrückerei und elende Beschäftigungsbedingungen, also der „Skandal Leiharbeit“ zehntausendfacher Alltag ist, dort also, wo gewerkschaftliche Gegenwehr am nötigsten wäre, da, das ist den IGMetall Oberen klar, muss man die meisten Abstriche vom Prinzip des „equal pay“ machen – wenn man das Prinzip durchsetzen will.

Drittens: „Leiharbeit verhindern“! – indem man sie überflüssig macht

Damit ist die Metall-Gewerkschaft mit ihrem Latein in Sachen „Bekämpfung der Leiharbeit“ noch lange nicht am Ende. Sie hat längs ein weiterreichendes Angebot gemacht, auf das Unternehmen doch anstelle von Leiharbeit zurückgreifen könnten und gefälligst sollten: Freie Verfügung über Arbeitskräfte bei gleichzeitiger Daueranstellung, kostensenkender flexibler Arbeitseinsatz nicht gegen, sondern mit der Stammbelegschaft, das ist mit der Gewerkschaft längst zu haben – und insofern nach ihrer Auffassung Leiharbeit im gegenwärtigen Ausmaß längs überflüssig:

„Betriebsräte und Gewerkschaften haben über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Flexibilitätsspielraum der Betriebe deutlich erhöht. Leiharbeit ist als Flexibilitätsinstrument ein Griff in die Mottenkiste. Um auf Auslastungsschwankungen reagieren zu können, brauchen wir keine modernen Tagelöhner.“

Ohne Bedenken preist die IG Metall da ihre tariflichen Leistungen für die Gegenseite an: Tarifverträge sind längst so maßgerecht auf den Bedarf der Unternehmer ausgerichtet, frei und ohne Zusatzkosten mit wechselndem Arbeitseinsatz kalkulieren zu können, dass dagegen die Leiharbeit glatt alt aussieht. Das hält sie für ein Gütesiegel ihrer Tarifarbeit, dass die Unternehmer eigentlich honorieren müssten. Dass die Unternehmer diese Freiheit vermehrt bei ihren fest Beschäftigten ohne zugleich, kein Wunder bei solchen Gewerkschaftsangeboten,auf Leiharbeiter zu verzichten, das wollen die Arbeitervertreter dann aber überhaupt nicht mehr verstehen und legen Beschwerde ein:

„Massenhafte Leiharbeit und flexible Tarifverträge, beides zugleich ist mit der IG Metall nicht zu machen.“ (IGM Bayern online, 29.9.10)

Die Drohung, was mit ihr keinesfalls geht, legt einerseits, wie immer bei einer heutigen deutschen Gewerkschaft, nur offen, was alles längst mit ihr geht und betriebliche Realität ist. Andererseits meldet sie damit zugleich ihre Bereitschaft an, bei der einen Seite im Sinne der Unternehmen nachzubessern, um sich bei der anderen nach Möglichkeit etwas zu ersparen. Denn wenn Unternehmen immer massenhafter auf Leiharbeiter zurückgreifen und „Tarifverträge unterlaufen“, dann entnehmen die Gewerkschaftsverantwortlichen dem nicht die Notwendigkeit, gegen die Freiheiten anzukämpfen, die die Unternehmer sich bei der Anwendung von Arbeitskräften herausnehmen. Sie entdecken darin vielmehr den unternehmerischen Bedarf, den eine Gewerkschaft tariflich einfangen muss: Bei den tarifvertraglich Normalbeschäftigten sind ihrer Auffassung nach längst noch nicht alle Möglichkeiten erschöpft, sie für ihre Anwender mobiler und kostengünstiger zu machen, damit die auf ihre angestammte Mannschaft und nicht auf Leiharbeit zurückgreifen. In diesem Sinne konzediert die IG Metall – ein weiteres Vorbild! - im neuen Stahltarifvertrag, dass die Unternehmen bei Bedarf über die gesetzliche Kurzarbeit hinaus die Arbeitszeit der gesamten Belegschaft bis auf 24 Stunden pro Woche mit entsprechenden Lohnkürzungen absenken dürfen  – ein Fortschritt, den sich die Stahlproduzenten mit „Equal pay“ sicher gerne erkauft haben.

So macht sich die IG Metall doppelt um den Fortschritt verdient: Sie holt nicht nur die Leiharbeit aus der tariflichen Schmuddelecke und macht „prekäre Beschäftigung“, „moderne Tagelöhnerei“ zum gewerkschaftlich mit-geregelten, also normalen Lohnarbeitsverhältnis; sie sorgt auch dafür, dass normale Arbeitsverhältnisse immer mehr in die Nähe der Leiharbeit rücken.
 
Dieser Artikel war der (damals) aktuellen Ausgabe des Gegenstandpunkt entnommen, zu deren Lektüre die Autoren hiermit anregen wollten.

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Eine Gefährdung des Weltfriedens:

Der Kampf ums tägliche Brot“

So die Überschrift eines Zeitungsartikels (Süddeutsche Zeitung vom 8.2.), der von den aktuellen „Hungerrevolten“ in Nordafrika handelt, solche Volksaufstände aber auch für andere Entwicklungs- und Schwellenländer (Indien, Bolivien, Bangladesch) im Anmarsch sieht, weil die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln angesichts der sprunghaft steigenden Lebensmittelpreise auf dem Weltmarkt prekär geworden sei. Wovon der Lebensunterhalt von Millionen Menschen eher negativ als positiv abhängt, den Preisbewegungen auf Agrarmärkten, gilt den Autoren als selbstverständlich; so selbstverständlich, dass sie als dahintersteckende Faktoren nebeneinander Naturkatastrophen (Ernteausfälle), neue Nachfrager (China) und Spekulation (Rohstoffbörsen) aufzählen, als sei damit schon alles gesagt, als gäbe es da nichts mehr weiter zu klären. Und warum so viele Menschen in so vielen Ländern kein Einkommen beziehen, erst recht keins, mit dem sie auch steigende Preise verkraften könnten, ist keines weiteren Aufhebens wert.

Was viel mehr interessiert, wird in der Art der Besprechung deutlich: Not und Elend der Massen sind eine Riesenproblem – aber nicht etwa für die Betroffenen! Dass diese Not leiden, ist vielmehr ein Problem, weil daraus unerfreuliche Konsequenzen erwachsen könnten: Steigende Lebensmittelpreise und daraus resultierender Hunger „gefährden den Weltfrieden“. Auch die ägyptischen Brotsubventionen können den „sozialen Frieden nicht mehr sichern“ – Volkswirt Hamdi Abdel-Azim „warnte“ bereits im November vor einer „Explosion der Volkswut“. Die UN-Ernährungsorganisation FAO „warnt vor Hungerkrisen“ auch in anderen Entwicklungs- und Schwellenländern; die „Angst vor Unruhen wächst“ auch in Südamerika, Asien und Afrika...

Wenn der globale Lebensmittelmarkt vielerorts selbst die einfachsten Ernährungsgrundlagen zerstört, wenn dies dann zu „Unruhen“ führt, dann spricht das nicht etwa gegen die herrschenden Verhältnisse. Umgekehrt: Man soll sich gedanklich zum Anwalt eben dieser Verhältnisse machen, indem man sich um sie sorgt. Ein paar Reformen und etwas mehr Brot – damit Aufstände vermieden werden! Immerzu Hunger zu produzieren ist schließlich kurzsichtig und nützt nur den Extremisten. So geht die immergleiche Logik einer „aufgeklärten“ Öffentlichkeit, für die Kritik und Politikberatung identisch sind. Oder aber: So geht Gegenaufklärung!

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